Evangelische Oberschule Lunzenau

Evangelische Oberschule Lunzenau

Hausordnung

Hausordnung der Evangelischen Oberschule Lunzenau

Unsere Schule soll allen am Schulalltag Beteiligten gute Lern- und Arbeitsbedingungen gewähren, soll ermöglichen, dass sich der Einzelne im Haus wohl fühlen kann.

Das Verhalten an unserer Schule soll, das muss unser gemeinsames Bemühen sein, von gegenseitiger Achtung, Freundlichkeit und Rücksichtnahme geprägt sein.

Der sorgsame und pflegliche Umgang mit dem uns zur Nutzung übergebenen fremden Eigentum ist für uns selbstverständlich, der Erhalt des Geschaffenen ist unser gemeinsames Anliegen.

Die in dieser Hausordnung festgelegten Regeln sollen dazu beitragen, die von uns gewünschten Bedingungen zu schaffen.

1. Öffnungszeiten und Bestimmungen für Besucher 

Unsere Schule ist an jedem Schultag von Montag bis Freitag geöffnet. Die Öffnungszeiten sind für die Wochentage Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:00 bis 15:45 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 14:00 Uhr festgelegt. In dieser Zeit kann die Schule besucht werden, abweichende Festlegungen bedürfen der Zustimmung durch die Schulleitung.
Der Verschluss der Haustür garantiert, dass nur Zugangsberechtigte unsere Schule betreten können. Über die Wechselsprechanlage haben sich Schulfremde im Schulbüro anzumelden, die Verschlusssicherheit wird durch die Beschäftigten unserer Schule abgesichert.
Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgelände nicht erlaubt, die Wahrnehmung des Hausrechts durch die Schulleitung gewährt die notwendige Sicherheit auch im Außenbereich unserer Schule.

2. Schülertransport, Unterrichtsbeginn

Die Teilnahme am Schülertransport bedingt ein beanstandungsfreies Verhalten an den Schulbushaltestellen und im Beförderungsmittel. Die Schule behält sich das Recht vor, bei einem Fehlverhalten einen Ausschluss von der Beförderung zu veranlassen.  
Für Schüler/-innen, die mit dem eigenen Fahrrad oder Moped zur Schule kommen, stellt die Schule Abstellflächen zur Verfügung. Die Fahrzeuge sind in eigener Verantwortung zu sichern, ein Versicherungsschutz durch die Schule besteht nicht. Das Fahrrad- und Mopedfahren ist auf dem Pausenhof nicht gestattet.
Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt an den von der Schule angewiesenen Plätzen oder in den von den Eltern in Eigenverantwortung angemieteten Schließfächern. In jedem Falle ist durch die Schülerschaft abzusichern, dass ein Verlust von Wertgegenständen im Verlaufe des Unterrichtstages ausgeschlossen wird, Haftungsansprüche gegen die Schule sind in der Regel nicht möglich.
Durch den Schüler / die Schülerin ist zu sichern, dass der Unterricht pünktlich um 7:50 Uhr mit der Morgenandacht beginnen kann.

3. Unterricht

Mit dem Stundenklingeln ist jeder Schüler / jede Schülerin unterrichtsbereit an seinem / Ihrem Platz. Die Anwesenheitskontrolle vor Unterrichtsbeginn garantiert einen Überblick über die Vollzähligkeit der Klasse, fehlende Schüler/-innen werden durch den Lehrer / die Lehrerin oder einem beauftragten Schüler / einer beauftragten Schülerin dem Schulbüro benannt.
Die vom Lehrer / von der Lehrerin vorgegebenen Arbeits- und Verhaltensregeln für die Unterrichtsstunde sind einzuhalten, jede Störung und Beeinträchtigung des Unterrichtsverlaufs hat zu unterbleiben. Ein harmonisches Arbeitsklima ist anzustrebendes Ziel einer jeden Unterrichtsstunde. Die Schulordnung für Mittelschulen benennt Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, die im Falle eines störenden Verhaltens von der Schule konsequent zur Anwendung gebracht werden.
Ob während der Unterrichtsstunde, insbesondere während des Blockunterrichtes, getrunken werden Hausdarf, entscheidet die jeweilige Lehrkraft nach der gegebenen Situation. Das Essen während der Unterrichtszeit und insbesondere das Kauen von Kaugummi gestatten wir unserer Schülerschaft nicht.
Während der gesamten Unterrichtszeit, auf dem Weg zum und vom Sportunterricht sowie in den Pausen ist die Verwendung von Handys zur privaten Nutzung nicht gestattet. Festgelegt wird, dass die Geräte beim erstmaligen Verstoß gegen diese Festlegung zunächst eingezogen, nach Unterrichtsschluss wieder zurückgegeben und bei wiederholtem Verstoß nur an die Sorgeberechtigten ausgehändigt werden.
Nach Unterrichtsschluss ist in den Klassenzimmern unbedingt für Ordnung zu sorgen. Die Klassen benennen Ordnungsdienste, die die Erfüllung dieser Festlegung sichern.
Die für spezielle Fachräume (z.B. Turnhallen, Fachkabinette, Werkräume, Computerzimmer) geltende Ordnung wird in gesonderten Vorschriften bestimmt, setzen aber die in dieser Hausordnung bestimmten Festlegungen nicht außer Kraft.

4. Pausen

 Pausen sind wesentliche Elemente unseres Schulalltages. Sie dienen der Entspannung, der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde, dem Wechsel von Unterrichtsorten und der Kommunikation innerhalb der Schülerschaft, sie dürfen aber keinesfalls als regelfreie Zeit zwischen zwei Unterrichtsstunden verstanden werden. Die Pausenaufsicht wird durch Lehrkräfte abgesichert. Das Rennen im Schulhaus und unangepasstes Lärmen sind nicht gestattet, das Verlassen des Schulgeländes ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Schule ist ausgeschlossen. Die Entlassung aus der Aufsichtsverpflichtung der Schule (in begründeten Ausnahmefällen) muss von den Eltern in Schriftform beantragt werden.
In den großen Pausen (Frühstücks- und Mittagspause) sind die Klassenräume zu verlassen und als Aufenthaltsort ausschließlich der Schulhof bzw. der Speiseraum zu nutzen. Um die Sicherheit des Eigentums unserer Schüler zu garantieren, werden die Klassenzimmer in dieser Zeit verschlossen. Kann aufgrund des Wetters keine Hofpause stattfinden, halten sich die Schüler im Erdgeschoss bzw. im Speiseraum auf. Der Aufenthalt im Freien muss eine Gefährdung von Schülern ausschließen, es ist deshalb untersagt, Mitschüler durch Ballspiele, dem Werfen von Steinen u.ä. zu gefährden. Der Soccer-Court ist aus Sicherheitsgründen mit maximal 6 Schülern gleichzeitig zu nutzen. Bei der Nutzung der Spielgeräte ist ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten, um Verletzungen vorzubeugen. Sitzgelegenheiten sind ausschließlich als solche zu nutzen und sind nicht mit den Füßen zu betreten. Ein Betreten der Hangflächen innerhalb unseres Schulgrundstückes und das Klettern auf Bäume gestatten wir unseren Schülern nicht.
Unfallschutz-Vorschriften und die Bestimmungen zum Brandschutz bedingen die Festlegung, das Schultaschen und Teile der Bekleidung ausschließlich an den dafür vorgesehenen Plätzen (in den Klassenräumen und vor dem Speisesaal unter der Treppe) abgelegt werden dürfen.
Die Toiletten unseres Hauses schließen wir als Aufenthaltsräume für unsere Schüler aus.

5. Besondere Festlegungen

Wir gestatten unserer Schülerschaft nicht, Messer, Feuerzeuge, Spraydosen oder Laserpointer im Schulgepäck mitzuführen.
Nikotin, Alkohol, illegale Drogen, Waffen (auch Anscheinswaffen), die Würde des Menschen verletzende Darstellungen und jegliche Symbolik, Schriften, bildliche Darstellungen und Datenträger links- und rechtsextremer Vereinigungen werden an unserer Schule und allen schulischen Veranstaltungen nicht geduldet. Unsere Schule ist ein öffentlicher Ort, an dem jeder grundsätzlich das Recht hat, seine Kleidung frei zu wählen. Dementsprechend sollen die an Schule Beteiligten dem Ort und Anlass angemessene Kleidung tragen. Die tägliche Schulkleidung darf niemanden irritieren, soll neutral und damit ebenso frei von religionsverunglimpfenden, menschenverachtenden Aufdrucken, Sprüchen und Symbolen sein wie von Darstellungen, die Rassismus, Drogen, Extremismus und Gewalt verherrlichen. 

Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 11.10.2022 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.

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